Bundestagswahlrecht
Grüne und Linke sind damit gescheitert, das Bundestagswahlrecht noch vor der Bundestagswahl im September zu ändern, um sog. "Überhangmandate" zu beseitigen. Obwohl auch die SPD für eine Änderung noch vor der Wahl war, stimmte sie aus Koalitionsräson gegen den Antrag. Fast jeder fünfte Abgeordnete blieb der Abstimmung fern.
Hintergrundinformationen
Am 03.07.2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Wahlrecht in Teilen für verfassungswidrig erklärt, dem Bundestag aber noch bis zum 30. Juni 2011 Zeit gelassen, dieses entsprechend zu ändern.

Für nicht verfassungskonform erklärten die Verfassungsrichter das sog. "negative Stimmgewicht" (mehr Infos hier), durch welches die im Grundgesetz verankerte "gleiche Wahl" umgangen werde. In einem konkreten Fall war es bei einer Nachwahl in Dresden zur Bundestagswahl 2005 zu einer Situation gekommen, in der eine höhere Zahl an Stimmen weniger Sitze für die CDU bedeutet hätte. Dies hing mit dem komplizierten Zusammenwirken von Direktmandaten und Zweitstimmen, und damit indirekt mit der Praxis von Überhangmandaten (mehr zu "Überhangmandaten" hier), zusammen.

Mit dem Gesetzentwurf wollten die Grünen das negative Stimmgewicht abschaffen, indem die Direktmandate auf das Listenergebnis einer Partei bereits auf Bundesebene angerechnet wird und nicht, wie heute, erst auf der Landesebene. Dadurch sollten alle Direktmandate, die eine Partei erzielt hat und die bislang zu Überhangmandaten führten, mit dem Gesamtergebnis der Partei verrechnet werden. Überhangmandate hätten so beseitigt werden können.

Obwohl neben Grünen und Linkspartei auch die SPD für eine Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 war, fand der Grünen-Antrag im Bundestag keine Mehrheit. Mit Rücksicht auf den Koalitionspartner CDU/CSU, die eine Änderung des Wahlrechts vor der Wahl ablehnte, stimmten die Sozialdemokraten mehrheitlich mit "Nein".

Foto: Awaya-Legends / www.flickr.com

Weiterführende Links:
Antrag der Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BT-Drs. 16/11885) (pdf)
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #9
Mehrheitswahlrechte sind undemokratisch weil sie Minderheitsvertreter ausschließen. Und Leute hört endlich auf zu jammern was die Nichtwählerfraktion angeht. Nur wer wählen geht stimmt eben mit da braucht sich keiner beschweren das das nicht das wahre Wahlergebnis ist.
von: Ihr Name
am: 06.11.2010 16:17
Kommentar #8
Wie groß ist eigentlich die Fraktion der Nichtwähler? Von wieviel Prozent aller 'Wahlberechtigten ist denn die "Regierung" überhaupt gewählt worden? Ich wette: keine zwei Drittel!
von: Petra Kaiser
am: 23.03.2010 09:55
Kommentar #7
Die Aussage, dass durch diesen Gesetzentwurf Überhangmandate verhindert würden ist falsch. Externe Überhangmandate können auch im Rahmen der Oberverteilung entstehen. Negatives Stimmgeweicht entstünde zwar nicht mehr, die Verzerrung des Vertretungsgewichtes durch Überhangmandate (d.h. Zweitstimmen pro Sitz) läge immernoch vor. Einzig sinnvolle Lösung sind daher Ausgleichsmandate.
von: Ein User
am: 25.02.2010 20:34
Kommentar #6
wenn alle Macht vom Volke ausgeht was macht die Stimme meines Wahlkeises in der Zeit der Abstimmung? Ich hoffe nicht sich mit den Lobbyisten einen Kaffee trinnken.
von: David Krämer
am: 02.11.2009 11:30
Kommentar #5
Ich bin für ein komplettes Mehrheitswahlsystem wie in Großbritannien und Frankreich.
Das sorgt für klare Mehrheiten und für politische Stabilität.
Doch ist dies hier nicht Mehrheitlich möglich für CDU/CSU
SPD, die davon wahnsinnig profitieren würden (momentan besonders die Union), keine zweidrittel Mehrheit haben. Im Bundesrat gibt es ja leider
auch keine zweidrittel Mehrheit.
von: Thomas N.
am: 28.10.2009 23:32
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Abstimmungsergebnis